Aktuelles
Änderung der Sprechzeiten
Liebe Patientenbesitzer!
Auf Grund des hohen Patientenaufkommen und zusätzlichen Personalmangel werden wir ab Mai Dienstags Nachmittag keine Sprechstunde mehr anbieten können.
Wir bitte Sie diese Maßnahme zu akzeptieren damit wir zukünftig auch wie gewohnt Ihre Lieblinge versorgen zu können!
Im Falle einer Verstärkung unseres Teams werden wir die Öffnungszeiten wieder anpassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
THERMOCHIP
Zukünftig bieten wir Ihnen neben der herkömmlichen Identifizierung mittels Mikrotransponder einen besonderen Chip an!Dieser zeigt neben der Identifikationsnummer die jeweilig vorherrschende Körpertemperatur an. Somit ist eine rektale Temperaturmessung nicht mehr nötig und somit stressfreier für Ihr Tier und Sie durchführbar!
Weitere Informationen finden Sie hier:
Krankenversicherung
Überlegenswert ist an dieser Stelle ein Abschluss einer Tierkrankenversicherung.
In der „Eisbaumtabelle“ können Sie gerne einen Vergleich vornehmen:
Tiernotruf Thüringen
Neu! Tiernotruf Thüringen
Dies ist eine Zentrale Vermittlungsstelle, welche Sie im Notfall an den diensthabenden Tierarzt in Ihrer Nähe verweist.
Werktags Mo-Fr 18:00-8:00 Uhr am Folgetag
Wochenende Fr 18:00-Mo 8:00 Uhr
Feiertage 08:00-08:00 Uhr am Folgetag
Tel.: 036164478808
30 Jahre Tierarztpraxis Kling
30 Jahre Tierarztpraxis Kling
Wir freuen uns sehr auf 30 Jahre Tierarztpraxis Kling zurück blicken zu dürfen. Mit nur drei Räumen begann der Wunsch eine Kleintierpraxis aufzubauen. Drei Sprechstunden in der Woche welche zwischen 16 und 18 Uhr stattfanden. Aus diesen drei Räumen entstanden 10 Räume und tägliche Sprechstunden von morgens bis abends. Wir möchten uns hiermit bei all unseren Kunden bedanken, welche diese Entwicklung der Praxis möglich machten. Wir bedanken uns bei unseren Patienten welche hier und da sich freuen uns zu sehen und verstehen warum sich nicht alle Erlebnisse in der Praxis schön anfühlen. Wir bedanken uns bei unseren Kollegen, welche es ermöglichen auch die freien Stunde in Familie genießen zu dürfen. Wir hoffen auch weiterhin Ihre Wünsche, Erwartungen und Bedürfnisse zu erfüllen, sowie kompetente Arbeit zu leisten. Weiterhin wünschen wir uns eine vertrauensvolle, ehrliche und gute Zusammenarbeit aller, welche es ermöglicht sich täglich auf die bevorstehende Arbeit zu freuen!
In eigener Sache
„Ich bin nun 15 Jahre Teil der Tierarztpraxis Kling aus welcher Tierarztpraxis Kling und Erbe wurde und sehr dankbar für den unglaublich großen Grundstein welchen ihr, mein Vater sowie meine Mutter gelegt haben. Ich werde dies immer zu schätzen wissen! In großer Dankbarkeit für alles und auf weitere 30 Jahre….“
INFORMATIONEN FÜR PATIENTENBESITZER
Notdienstgebühr in der Gebührenordnung für Tierärzte
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn‐ und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT‐Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.
Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
‐ Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,‐ Euro berechnet werden.
‐ Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2‐fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4‐fachen Gebührensatz abzurechnen.
Wann handelt es sich um Notdienst?
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:
‐ täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
‐ von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
‐ von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“)
Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: „Für Tierhalter“/„Tipps für Tierhalter“/„Notdienstflyer“)